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Leistungen

Gutachten für jeden Kfz-Schaden

Für Pkw, Lkw, Motorrad und Fahrrad — in Wetzlar, Gießen und Umgebung.

06441 5669339

Übersicht

Welches Gutachten brauchen Sie?

Im Zweifel kurz anrufen — die Erstberatung ist kostenlos.

Thomas Haak vermisst einen Unfallschaden an einem Transporter

Unfallgutachten

Für Pkw, Lkw, Motorrad und Fahrrad — zur Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung.

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Sportwagen bei der Wertbegutachtung

Wertgutachten

Für Oldtimer, Youngtimer und Sportwagen — Sicherheit über den tatsächlichen Wert.

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Kleiner Bagatellschaden am Stoßfänger, markiert

Kostenvoranschlag

Für kleine Bagatellschäden bis 750 € — zur Abwicklung mit der gegnerischen Versicherung.

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Schaden am Fahrzeug wird mit dem Smartphone fotografiert

Online-Schadenaufnahme

Schaden per Smartphone erfassen — kostenfreie, unverbindliche Erstberatung.

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Nicht sicher, was Sie brauchen?

Wir beraten Sie kostenlos zu Ihrem Schaden und vereinbaren ggf. einen Termin.

Begutachtung nach Vereinbarung

FAQ

Allgemeine Fragen zu Gutachten

Wer bezahlt das Kfz-Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Bei Teilschuld kann eine anteilige Kostenübernahme greifen — wir klären das in der kostenlosen Erstberatung.
Darf ich den Gutachter frei wählen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen — die gegnerische Versicherung kann Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
Reicht nicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Bei größeren Schäden in den meisten Fällen nicht. Ein Kostenvoranschlag erfasst weder eine mögliche merkantile Wertminderung noch Nutzungsausfall oder versteckte Schäden. Bei kleinen Bagatellschäden bis etwa 750 € kann ein Kostenvoranschlag ausreichen — den erstellen wir Ihnen ebenfalls.
Welche Ansprüche habe ich nach einem unverschuldeten Unfall?
Unter anderem haben Sie Anspruch auf: freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen, Übernahme der Gutachterkosten durch die gegnerische Versicherung, Beauftragung eines Verkehrsrechtsanwalts auf Kosten der Versicherung, Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung, Erstattung der Reparaturkosten oder Netto-Auszahlung, Ausgleich einer merkantilen Wertminderung, Erstattung von Abschlepp-, Stand- und Nebenkosten sowie Schmerzensgeld bei Personenschäden.
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
Nach der Besichtigung erstellen wir das Unfallgutachten in der Regel innerhalb von 24 Stunden und senden es an Sie und die Versicherung.
Wo wird mein Fahrzeug begutachtet?
Bei Ihnen, in Ihrer Werkstatt oder in unserer eigenen, voll ausgestatteten Prüfhalle in Wetzlar. Dort können wir den Schadenbereich bei Bedarf demontieren und die Karosserie dreidimensional vermessen.
Anrufen unter 06441 5669339